Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Ab 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 haben Sie die Möglichkeit, während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt, um den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark anzusuchen.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der/die Antragsteller:in zumindest seit 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat.
Als Einkommensgrenze für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
  • Für Einpersonenhaushalte: € 1.572,00
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,00
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,00

Für den Antrag sind bitte die Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen mitzunehmen, ein Ausweis und Ihre Bankomatkarte/Debitkarte.
Die gesamten Richtlinien finden Sie hier.  

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