Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Ab 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 haben Sie die Möglichkeit, während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt, um den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark anzusuchen.Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der/die Antragsteller:in zumindest seit 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat.
Als Einkommensgrenze für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
- Für Einpersonenhaushalte: € 1.572,00
- für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,00
- für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,00
Die gesamten Richtlinien finden Sie hier.